Rechtsprechung
BGH, 22.12.2011 - VII ZR 85/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,70862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Auch lange Mängellisten stehen der Abnahme nicht entgegen
- ar-law.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Billigung einzelner Bauteile
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Auch lange Mängellisten stehen der Abnahme nicht entgegen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch lange Mängellisten stehen der Abnahme nicht entgegen! (IBR 2013, 139)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.06.2008 - 35 O 521/05
- KG, 11.03.2011 - 6 U 128/08
- BGH, 22.12.2011 - VII ZR 85/11
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 25.06.2022 - 2 U 63/18
Keine Mängelansprüche ohne ordnungsgemäße Mängelanzeige!
Der Wirksamkeit der Vereinbarung steht auch nicht entgegen, dass später nicht nur eine Gesamtabnahme, sondern zeitlich gestreckt weitere Teilabnahmen nach dem vereinbarten Stichtag stattfanden, weil die Vereinbarung sachlich alle von der Klägerin im Rahmen des Bauvertrages erbrachten Leistungen umfasste (vgl. KG Berlin, Urteil v. 11.03.2011, 6 U 128/08, nachgehend BGH, Beschluss v. 22.12.2011, VII ZR 85/11).